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Protokoll Teil 5

"Weiter hat auch Schachenreiter ein Schein von denen Unterthanen, die mit Nr.10 einkommen, fürgebracht, mt gleichmäßigen Anzeigen, daß ihn dieselbe erbeten, den von sich gebnen Schein alda vor denen Herren Commisarien fürzubringen, und ihme gleichfalls befohlen denen Herren Commisarien wegen ihrer anzudeuten und zum Rottfall an Eidesstatt auszusagen, daß sie von ihrer Obrigkeit nicht beschwert; und wären allein zur Beschreibung ihrer Gaben und Beschwerungen durch anderer Obrigkeiten Unterthanen angetrieben worden."

«Item bringt er auch ein Schein für wegen der Unterthanen sub Nr. 7 und 21, darinnen sie bekennen, daß sie kein Beschwer haben und dasjenig, was sie eingebracht, zu schreiben angewiesen worden wären, wie sie ihme dann Gwalt geben, an Eidsstatt gleichfalls zum Nothfall anzuzeigen, daß dieß alles, was im Schein begriffen, ihr freier ungezwungner Will und Meinung seye."

"Also auch ist durch ihn, Schachenreiter, ein gefertigter Schein von Leonhard Pruntaler zu Thalhamb fürgelegt worden, welcher Unterthan sub Nr. 21 in dem Aistersheim. Bschweren einkommen."

»In simili ist auch ein gefertigter Schein derer Unterthanen sub Nr. 2. 20. 21. 22. 28 von ihme, Schachenreiter, fürgebracht, Inhalt dessen die Unterthanen bekennen, daß sie kein Beschwer wider ihr Obrigkeit, sondern allein ihr Reichnuß, weil jeder was zu schreiben angemahnt worden, einbringen lassen; und weil sich dann befind, daß Wolf Fischer zu Pubendorf neben dem Schachenreiter der Ursach seines Ausbleibens halber befragt worden; der aber angedeut, daß er wegen Wassers nicht fortkommen mögen, hätt aber gleichmäßigen Befehl von diesem, inmassen von denen andern, empfangen.«

"Schließlichen hat vielgedachter Schachenreiter neben Hannsen Winzinger, Hafner von Weibern einen Schein fürgelegt von deren Unterthanen, fo 8»K Nr. 25 in Weiberer-Pfarr einkommen, und benebens mündlich anzeigt, daß sie gleichen Gewalt, wie von hiervor gemeldten Aiersheim. Unterthanen dießfalls empfangen, und an Eidsstatt das alles, was sie im Schein für- und eingebracht, zu bestäten und zu bekräften auch darüber von ihrentwegen den Hrn. Commissarien anzugeloben."

Und weilen dann für ein Nothdurft gehalten worden, sie in specie zu befragen, wie sie mit dem Freigeld und der Robot, itein des Sterbhaupts, auch mit Reichung des Amthabern unter dieser Obrigkeit gehalten worden."

«Darüber von ihnen so viel verstanden, daß er sie gar leidentlich des Freigelds halber hielte und dasselb allein von denen Käufen und außer Lands; sonsten aber vom Todtfall oder in ander Weg keins nicht durch ihne, Hohenfelder, bei Aistersheim eingefordert würde. Daß aber wegen des Freigelds Beschweren einkommen, wäre ihrem Andeuten nach dieß die Ursach, daß aus andern Obrigkeiten Unterthanen sich zu ihnen geschlagen, die das Freigeld vom Todtfall und aus der Obrigkeit reichen müssen. Daher dann im Schreiben durch ihre Schreiber geirrt worden wäre."

"So würden sie auch in der Robot so beschwerlich nicht gehalten, und wäre von Alters her gebränchig, daß das Hofamt, das Feld- und Hofbau bei dem Schloß Aistersheim verrichten mußte und würde denselben zu viermal im Tag zu Essen geben; damit die Unterthanen wohl zufrieden wären. Und obwohl wegen der Täg, wieviel sie deren roboten müßten. Nachfrag beschehen, haben sie doch anders
nichts angedeut, dann daß, wann schön Wetter wär, sie es bisweilen eher, bisweilen aber längsamer verrichten kunnten. Aber ihnen wird nichts destoweniger, wenn sie an die Robot kommen, im Fall sie wegen des bösen Wetters nichts, oder doch nicht viel verrichten können, das Essen geben."

"Was das Sterbhaupt belang, wissen sie sich nicht zu erinnern, daß er eins genommen hätte."

"Also auch wegen des Amthaber hätten die Unterthanen kein Beschwer, und sey derselb nach Gelegenheit des Guts bisweilen ein ganzer Metzen, unterweilen aber ein halber Metzen allein genommen worden."

«Was der Inwohner Dienst belangend, zeigen sie an daß er oftmaln von keinem Inwohner einigen Heller genommen, mit etlichen aber gar leicht destwegen abkommen wäre. Er, Leitner, hab,zwar einen Inmann, davon aber nimm er, Hr. Hohenfelder nichts, das er mit Grund berichten künne."

"Und weilen dann Hohenfelder absonderlich der Unter thanen Nichterscheinens halber vernommen worden, hat er so viel bericht, daß er denen Unterthanen nicht allein die Patent fürgehalten, sondern auch sie dahin vermahnt, daß sie auf den bestimmten Tag erscheinen und ihr Nothdurft handlen, auch allein die wahre Geschaffenheit anzeigen wollen; darüber aber sie gebeten ihrer dießfalls zu verschonen, um daß sie kein Beschwer wider ihn, als ihr Obrigkeit hätten, sondern da er sie bei der von Alters her gebrachten Herrenforderungen verbleiben lassen wollte, wären sie zufrieden. Daß sie aber ihre Forderungen schreiben lassen, wäre aus Antrieb der Gmein beschehen, weil ein Geschrei unter dem gemeinen Mann ergangen, daß jeder seine Dienst-und Herrenforderung schreiben lassen solle; — das sie dann auch gethon hätten. Darauf er ihnen selb zu ihrem freien Willen gestellt, ob sie all personlich, oder durch Ausschüß erscheinen wöllen; und wär ihme seines Theils lieber gewest, daß sie sich personlich eingestellt und die Nothdurft selb fürgebracht hätten. Weilen sie aber allein Ausschüß geschickt, denen sie von ihnen gefertigten Schein zugestellt und solche zu präsentiren, auch daneben ihren Willen und Meinung denen Hrn. Commissarien an Eidsstatt anzuzeigen und anzuglüben gebeten, künn er dieß nicht achten, und werden die Herren Commissarien den Sachen hierüber zu thun wissen."

"Sodann auch für nothwendig befunden worden, bei Hrn. Hohenfelder sich zn erkundigen, wie ers mit dem Freigeld, Robot und Sterbhaupt gehalten? — Ist so viel Bericht von ihm beschehen, daß er bei der Herrschaft Aistersheim nie kein Freigeld vom Todtfall noch aus der Obrigkeit von denen Unterthanen genommen. Das Freigeld aber vom Kauf und außer Lands, als nemlichen zehen per Cento wäre wohl gebräuchig gewest, und hätt sie als seine ererbte Unterthanen darwider nicht beschwert."

"Des Sterbhaupts halber hatt es diese Beschaffenheit, daß wo dasselb in Grundbriefen nicht begriffen, er auch bisher keins genommen, es auch hinfüro nicht anders halten wölle."

"Wegen der Robot wär er ehe verstanden, daß nemlichen die Unterthanen im Hofamt die Feld und Hofbau Robot von Altersher verrichten müssen, inmasscn es dann Michael Hohenfelders Urbar noch Anno 1531 ausgehend mit mehreren ausweisen thäte. Dabei laß ers auch noch verbleiben, und begehr sie darwider nicht zu beschweren. Die andern aber, so nicht roboten, hätten ein leidlichs Robotgeld gereicht und war keiner wider sein Vermögen beschwert worden, und bitt auch dieß zu protokolliren, daß er nemlichen seinen Unterthanen, so die wirklich Robot leisten, im Tag 4 mal zu Essen geben lassen. Dabei sie wohl bestehen möchten. Da sie auch schön Wetter hätten, künten sie eher als in 14 Tagen alle Hofbau und Feldarbeit richten."

»Daß sie sich aber des Gupften Metzen, daran sie das Treid dienen müssen, beschwert, hat Hohenfclder bericht, daß derselb also gebräuchig, und er zu seiner Antretung solchen befunden hätte."

Also ist auch wegen Sebastian Leutners Bschwer, daß in Zehethebung für ein Mandl drei genommen, Erkundigung eingezogen worden, und hat sich soviel befunden, daß Leutner damaln er ein Neugreut baut, sich den Zehet davon zu reichen geweigert. Darüber der geweste Amtmann, so bereits gestorben, über solche Verweigerung 3 Garben gepfändt haben solle —das aber vorlängst beschehen. Ueber welches alles den Ausschuß und Gewalthabern nochmaln ernstlich zugesprochen worden wegen der erlegten Schein mit Vermelden, daß man sich gleichwohl gegen denen Unterthanen versehe, sie würden auf beschehene Erforderung gewißlich erscheinen; wär auch dieß Ausbleiben ein Anzeigen, daß sie ob ihren Beschweren ein Mißtrauen hätten, darum dann ihrer Majestät die Straf bevor stünde. Weil es aber nicht beschehen, so wölle man die Schein, vermög denen sie ihre Beschwern fallen lassen und ihre darüber an Eidsstart beschehene Aussag also angenommen und sie bei
nebens erinnert haben, da in künftig die Sachen anders von denen Unterthanen fürkommen sollten, man sie alsdann darum zu finden wissen würde; mann wöll aber nicht zweifeln, es werde die Sach, inmassen sie fürkommen, beschaffen seyn. Und weilen sie dann dieß abermaln hoch betheurt, mit dem ausdrucklichen Vermelden, daß sie obangedeuten Befelch von ihren Principaln (Vorgesetzten) empfangen; als seyn sie hierüber zum gebührlichen Gehorsam angewiesen und sich alles Aufstands hinführo zu enthalten, sie ihnen, den andern Unterthanen auch dieß solchermassen anzuzeigen, ermahnt worden, und ist also über beschehenen Fürhalt von ihnen das Glübd anstatt ihrer Principaln aufgenommen worden; wie auch Hohenfelder benebens versprochen und angelobt, diese Aistersheim. Unterthanen bei denjenigen Gaben und Forderungen, die von Altersher kommen, verbleiben zu lassen, und sie mit keiner Neuerung darwider zu beschweren. Dabei es dann verblieben."

"sub Nr.28 seyn Sebastian Prunauer, Wolf Riemer an Pachzelten, Christoph auf dem Feichtengütel personlich erschienen und all ihre Beschwer wegen des Diensts, Robot und Rüstgelds fallen lassen, mit Andeuten, daß sie weder im Dienst noch anderm nicht gesteigert worden."

"sub Nr. 31 erscheint Hans Venschelhuber, Zechmann und beschwert sich wegen des Diensts, daß derselb 3ß 6 Pf. da man doch zuvor allein 42 Pf. gereicht hätte, geben müßt. Darüber Hr. Hohenfelder sich erboten ihn bei dem alten Erbbricf verbleiben zu lassen."

"Landsteur und Rüstgeld erbeut sich Zechmann wegen dieses Haus zu reichen, inmassen bisher beschehen."

"Was den dritten Artikel wegen der Au anlangt, bleibt Hohenfelder bei der Landshauptmann. Vergleichung, die zwischen ihm und etlichen Nachbarn zu Weibern sein, Hohenfelders, Anzeigen nach gemacht. Zum Fall sie ihn Spruch nicht erlassen wöllen, mögen sie ihn daselb fürnehmen."

"In »imili erbeut sich Hohenfelder, da sie ihn wegen des in den Beschwern einkommenen erbauten Haus Sprüch nicht zu erlassen vermeinen, solches mit ihnen an Ort und End, wie sich gebührt, auszuführen."

"Darüber aber Unterthan anzeigt: er hab diese Beschweren zu prosequiren (weiter verfolgen) nicht in Befelch. Dabei es dann verblieben."

"Ist auch bei solcher Beschaffenheit, weil sie einige befugte Bschwer nicht gehabt und sie selbs verstandenermassen von ihren Klagen gefallen, kein Vertrag aufgericht worden."

"Der Wehren halber, ob sie dieselben erlegt, seyn die Ausschüß, wie auch ihr Obrigkeit befragt worden; die zwar bekennen, daß solche erlegt und die Unterthanen bei dieser Herrschaft zum Theil wohl im Aufstand herumzogen, aber durch andere aufgetrieben; wie sie dann auch durch ihr Obrigkeit, ihrer Abgesandten Anzeigen nach, nicht gestraft worden wären."

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