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Die Österreichisch Bayrische Grenze
von 1778 - 1816 |
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- 1779 - Das Innviertel kommt zu Österreich.
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Am 30. Dezember 1777 verstarb Max III. Joseph, Kurfürst von Bayern, ein Sohn Kaiser Karls VII. und Maria Amalies von Österreich, der Tochter Kaiser Josephs I. Seine Ehe blieb kinderlos wodurch die bayerische Linie der Wittelsbacher ausstarb. Max III. schloss zu Lebzeiten mit Karl Theodor von Pfalz-Zweibrücken einen Erbverbrüderungsvetragsdieser der ihn zu seinem Nachfolger und rechtmäßigen Erben Bayerns machte.
Die Ansprüche Karl Theodor's auf Bayern wollte Kaiser Joseph II. -Sohn und Mitregent Maria Theresia's- jedoch nicht anerkennen.
Nachdem die Verhandlungen mit dem Kaiser in Wien zu keinem Ergebnis führten, weil Preußen und Frankreich einen österreichisch-bayerischen Staat als europäische Großmacht und somit als Bedrohung empfanden, begann Preußenkönig Friedrich II am 5. Juli 1778 mit dem Einmarsch seiner 80.000 Mann starken Armee in Böhmen den Bayerischen Erbfolgekrieg. Der Vormarsch kam jedoch wegen Versorgungsschwierigkeiten zum Stehen. Ohne Schlacht bezogen die Soldaten im Oktober die Winterquartiere. Kampfhandlungen gab's nur um die reifen Zwetschken und auf den Äckern wo die Soldaten beider Mächte um Kartoffeln kämpften. 1779 ging der als "Kartoffelkrieg" oder "Zwetschkenrummel" verspottete Bayerische Erbfolgekrieg ohne dass ein Schuss gefallen war zu Ende.
Da Kaiserin Maria Theresia – im Gegensatz zu ihrem Sohn Joseph II. – von vorneherein eine friedliche Lösung bevorzugte kam es auch zu keinen Kampfhandlungen sondern zum Frieden von Teschen (1779), der von Rußland garantiert wurde. Österreich erhielt das ehemals bayerische Gebiet zwischen Donau, Inn und Salzach, das Innviertel, zugesprochen und Karl Theodor behielt Bayern. |
Artikel IV des Vertages von Teschen aus dem Jahre 1779
Dagegen aber, und um diesen Merkmaalen der Zuneigung Ihrer k.k. apostol. Majestät zu entsprechen, überläßt der Herr Kuhrfürst zu Pfalz für sich, seine Erben und Nachfolger der Kaiserinn Königinn Majestät für Sie, Ihre Erben und Nachfolger die Aemter Wildshut, Braunau sammt der Stadt dieses Namens, Mauerkirchen, Fridburg, Mattighofen, Ried, Scharding, und überhaupt den ganzen Antheil Bayerns, welcher zwischen der Donau, dem Inn und der Salza liegt, und einen Theil der burghausischen Regierung ausmacht, in dem Stande, in welchem sich dieser Bezirk gegenwärtig befindet.
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Nachdem 1779 das Innviertel neu zu Österreich gekommen war wurde, um die Vierteleinteilung zu erhalten, das Schwartzviertel mit dem Mühlviertel vereinigt. Seitdem wird das ehemalige Schwartzviertel als Machland oder unteres Mühlviertel bezeichnet. (das Schwartsviertel wurde auch Schwarzviertel oder Machlandviertel genannt) |
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- 1809 - Das Innviertel und Teile des Hausruckviertels
werden an Bayern abgetreten.
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Die Grenze zwischen Österreich und Bayern verlief von 1809 bis 1816 mitten durch unser Gemeindegebiet. Es war dies aber nicht die einzige Teilung, denn die zur Pfarre Peuerbach gehörigen Ortschaften Stephansdorf, Seiblberg und Oberspaching wurden verwaltungsmäßig dem bayerischen Unter-Donaukreises unterstellt, die übrigen bayrisch gewordenen Ortschaften dem Salzachkreises. Grund dafür war die Teilung nach Pfarrzugehörigkeit. Ferner wurden die auf der österreichische Seite verbliebenen Ortschaften der Pfarre St. Thomas zugewiesen. Erst im Jahre 1822 trat die alte Pfarreinteilung wieder in Kraft. Informationen über die Ortschaften liefert das Topographische Lexikon des Salzachkreises. Gleichwertiges über die im Unter-Donaukreises gelegenen Ortschaften ist nicht bekannt. |
Weitere Informationen über die Pfarre in dieser Zeit finden Sie unter Pfarrer Summer >> |
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Die Häuser und Einwohner der Ortschaften in der Gemeinde Michaelnbach welche im Jahre 1812 zum Salzachkreis gehörten sind in dem von Franz Xav. Weilmeyr, erster Registrator bey dem königl. beierschen General-Kommissariat 1812 zusammengestellt und veröffentlicht worden.
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Michaelnbach, Pfarrdorf mit 20 Häusern und 111 Seelen, des 1½ Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen, bildet auch eine Gemeinde. Die Pfarr pastoriert 177 Familien oder 757 Seelen, davon sich 4 zur protestantischen Religion bekennen. Der Sprengl erstreckt sich über 1 Dorf, 17 Weiler, 27 Einöden und 110 Häuser. |
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Haus, Weiler mit 25 Seelen und 3 Häusern, der Pfarr Michaelnbach und des 1 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen: bildet mit der Umgebung eine Gemeinde. |
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Furth, Einöde mit 1 Hause und 12 Seelen, der Gemeinde Tollet, der Pfarr und des Landgericht Grieskirchen davon sie 1 Stund entlegen. (Wiedenöd) |
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Zelly, Weiler mit 27 Seelen, der Gemeinde Tollet, der Pfarr und des Landgericht Grieskirchen davon er 1 Stund entlegen hat 7 Häuser. |
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Schappened, Weiler mit 8 Seelen, der Gemeinde Tollet, der Pfarr und des Landgericht Grieskirchen, davon er 1 Stund entlegen, hat 2 Häuser. |
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Niederwödling, Weiler mit 9 Häusern und 35 Seelen, der Gemeinde Tollet, der Pfarr und des Landgericht Grieskirchen davon er 1 Stund entlegen |
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Schickened, Weiler mit 21 Seelen, der Gemeinde Tollet, der Pfarr Taufkirchen und des 2 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen, hat 3 Häuser. |
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Unter-Spöck, Weiler mit 24 Seelen, der Gemeinde Tollet, der Parr Taufkirchen und des 1 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen, hat 4 Häuser |
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Pulsam, Weiler mit 23 Seelen und 5 Häusern, der Gemeinde Tollet, der Pfarr Taufkirchen und des 1 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen. |
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Pollesbach, Weiler mit 5 Häusern, der Gemeinde Tollet, der Pfarr Taufkirchen und des Landgericht Grieskirchen davon er 1 Stund entlegen. |
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Ober-Reitbach, Weiler mit 9 Häusern und 61 Seelen, der Gemeinde und Pfarr Michaelnbach, und des 1½ Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen. |
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Unter-Reitbach, Weiler mit 45 Seelen, der Gemeinde Haus, und Pfarr Michaelnbach, und des 1½ Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen. |
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Krumbach, Weiler mit 52 Seelen und 7 Häusern, der Gemeinde und Pfarr Michaelnbach, und des 1½ Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen. |
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Haid, Weiler mit 92 Seelen und 20 Häusern, der Gemeinde Haus und Pfarr Michaelnbach, und des 1 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen. |
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Holzing, Weiler mit 27 Seelen und 3 Häusern, der Gemeinde Haus und Pfarr Michaelnbach, und des 1½ Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen. |
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Maierdobl, Weiler mit 8 Häusern und 64 Seelen, der Gemeinde und Pfarr Michaelnbach, und des 1½ Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen. |
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Haghof, Weiler mit 20 Seelen und 2 Häusern, der Gemeinde und Pfarr Michaelnbach, und des 1 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen. |
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Aichet, Weiler bey Kiesenberg mit 16 Seelen, der Gemeinde Haus, der Pfarr Michaelnbach, und des obigen (Grieskirchen )2 Stund entlegenen Landgericht. Er hat 4 Wohn- und 4 Nebengebäude, die halb Schindel halb Strohdächer haben. |
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Kiesenberg, Weiler mit 49 Seelen und 12 Häusern, der Gemeinde und Pfarr Michaelnbach, und des 2 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen. |
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Schelmlahn, Weiler mit 66 Seelen, der Gemeinde und Pfarr Michaelnbach, und des 2 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen, hat 13 Häuser |
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Weicking, Weiler mit 29 Seelen, der Gemeinde und Pfarr Michaelnbach, und des 1 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen, hat 5 Häuser |
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Reichenau, Weiler mit 32 Seelen, der Gemeinde und Pfarr Michaelnbach, und des 1 Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen, hat 6 Häuser |
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Aichet, Weiler bey Grub mit 18 Seelen, der Gemeinde und Pfarr Michaelnbach, und des obigen (Grieskirchen )2 Stund entlegenen Landgericht. Er hat 3 Wohn- und 4 Nebengebäude, davon erstere Schindel - die anderen Strohdächer haben. |
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Grub, Weiler mit 20 Seelen und 2 Häusern, der Gemeinde Haus und Pfarr Michaelnbach, und des 1½ Stund entlegenen Landgericht Grieskirchen, hat 5 Häuser |
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- 1816 - Das Inn- und -Hausruckviertels wird endgültig zum österreichischen Gebiet.
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Nach der Niederlage Napoleons im Jahre 1812 im Feldzug gegen Russland wechselte auch Bayern die Seiten und trat als erster Staat aus dem napoleonischen Rheinbund von 1806 aus. Die Koalition gegen Frankreich war der Beginn der im Vertrag von Ried im Oktober 1813 beschlossenen Befreiung von der französischen Herrschaft. Durch diesen Bündniswechsel stand Bayern beim Wiener Kongress 1814/15 auf Seiten der Siegermächte und konnte auf dem Wiener Kongress den Königstitel, die Souveränität und manche Gebietsgewinne aus napoleonischer Zeit behaupten.
Am 3. Juni 1814 wurde in Paris die Rückgabe des Innviertels und des westlichen Hausruckviertels vereinbart. Die Übergabe verzögerte sich und am 14. April 1816 kam es nach österreichischen Drohungen zum Münchner Vertrag und der endgültigen Übergabe. Auch Salzburg wurde der obderennsischen Regierung unterstellt und als fünfter Kreis Oberösterreichs, so genannter Salzburgkreis, verwaltet.
Somit war ab 1816 unsere Gemeinde wieder geeint, die alte Pfarreinteilung jedoch trat erst im Jahre 1822 wieder in Kraft. |
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Auszug aus dem Buch
"Peuerbach ein rechts-historischer Versuch"
von Julius Strnad k.k. Bezirksamts- Aktuar |
Dieses Buch beschreibt sehr detailiert die historischen Geschehnisse der Gemeinde und Pfarre Peuerbach und die umliegenden Gemeinden. Es liefert dadurch wertvolle Informationen über die Bayernzeit und deren Auswirkungen auf unsere Gemeinde. |
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Nach Artikel Ill. des Wiener Friedens vom 14. Oktober 1809 wurde nebst Salzburg und dem Inviertel auch der westliche Teil des Hausruckviertels an den Kaiser Napoleon I. abgetreten; die Grenzlinie wurde vom Dezember 1809 bis März 1810 kommissionel festgestellt: sie begann an der Donau bei Schlägen, lief den Schlägen-und Freudentaler-Bach aufwärts bis Beckenhof, von hier westlich zur Strasse zum Ernecker-und Renauergute, hierauf gerade südlich auf den zwischen Riesching und Agatha entspringenden Bach bis zu dessen Mündung in den Leitenbach bei Esthofen, den Leitenbach abwärts bis zum Einflusse in die Aschach, die Aschach aufwärts bis vor Waizenkirchen, wo sie die Aschach übersezte und in einem kleinen Kreise den Markt umfing und über den Pfarrhofberg, Webach , Kepling, Niedemdorf an den Michelnbach lief, von hier über Michelnbach (Von der Ortschaft Minital wurde nur der Pfarrhof in die neue Grenzlinie einbezogen.), Haus, Pollesbach, Polheim und Grieskirchen sich fortsezte. Von hier aus bildeten Gallspach, Meggenhofen, Heft, Gaspoldshofen, Jeding, Niedertalheim und Schwanenstadt, dann die Ager und der Atersee die neue Grenze. |
Zur Verwaltung der Staatsgeschäfte im Inviertel und in den abgetretenen Teilen des Hausruckviertels wurde von dem General-Intendanten der Armee von Deutschland, de Villemanzy, eine aus 3 Kammern (für das Politicum, die Finanzen und die Justiz) bestehende Landeskommission zu Ried eingesezt, welche am 11. Jänner 1810 von dem Intendanten des Inviertels (Camus de Martroy) in Eid und Pflicht genommen wurde und sodann ihre Wirksamkeit begann. Präsident war Josef v. Aman, früher Landrichter (Pfleger) zu Friedburg; unter den Justizräten fungirte der bekannte Pfarrer Judas Thaddä Fink von Engelhartszell. |
Mit Kurrende vom 20. September 1810 machte dieselbe bekannt, dass die abgetretenen Landesteile seit 12. September der Krone Baierns einverleibt seien; der König Max Josef I. von Baiern ergriff mit Patent vom 19. September 1810 von der neuen Acquisition Besiz und designirte den Generalkommissär des Salzachkreises, Freiherrn v. Schleich, als Hofkommissär. Der Akt der Besizname erfolgte zu Ried am 29. September 1810. |
Zu Folge königlichen Patentes vom 13. Dezember 1810 wurden das Inviertel und die abgetretenen Teile des Hausruckviertels dem Unterdonaukreise und dem Salzachkreise in der Weise zugeteilt; dass die Pfarren Mülheim, Geinberg, Gurten, Senftenbach, Utzenaich, S. Lamprechten, Andorf, Rab, Peuerbach und Waizenkirchen, sowie alle nördlich dieser Linie gelegenen Pfarren dem ersteren, das übrige Gebiet· südlich der Linie dem lezteren einverleibt wurden.
(Die Pfarren des Unter-Donaukreises wurden dem Bistume Passau, jene des Salzachkreises dem Erzbistume Salzburg untergestellt Der Pfarre Neukirchen wurden die Ortschaften Wölflau, Hölzing, Holzwür, Dieterstorf, Steinzen , Bräuleiten , Sonleiten, Beckenhof , Schmiding, Löcking, Ezing, Dörfeled, Gschwent, Miniberg , Satlberg, Scheibelberg, Wald, Hatzing, Schabetsberg, Kolmbof, Hollerbrunn, Kolmbof, Riesching aus der Pfarre Agatba zugewiesen. 0esterreichischer Seits wurden die verbliebenen Ortschaften der Pfarren Waizenkirchen und Michelnbach den Pfarren Agatha, Prambachkircben und S. Thomas zugewiesen, erst im J. 1822 trat die alte Pfarreinteilung wieder ein.) |
Zur Ausübung der kontentiosen Gerichtsbarkeit und der politischen Geschäfte wurden Landgerichte bestellt, von welchen einzelne auch als Kriminalgerichte für die Sprengel mehrerer Landgerichte fungirten. Die Stadt-und Marktgerichte hatten mit leztem Dezember 1810 ihre Gerichtsbarkeit gänzlich einzustellen, die bestehenden Patrimonialgerichte wurden auf die willkürliche Gerichtsbarkeit beschränkt. |
Im Unterdonaukreise wurden als Landgerichte in den abgetretenen Landesteilen folgende bestellt:
1. Scharding (I. Klasse) für die Pfarren Schärding, Reinbach, S. Roman, Münzkirchen, Schärding, Dirsbach, Sigharting, Andorf, S. Florian, Brunnental, Wernstein, Taufkirchen, Suben, S. Marienkirchen. Eckerding (mit 5 2/3 Quadrat -Meilen und 22.948 Einwoner);
2. Obernberg (II. Klasse) für die Pfarren Obernberg, Merswang, S. Georgen, Weilbach, Mülheim, Kirchdorf, Gurten, Geinberg, Reichersberg, S. Lamprechen, Ort, Münsteuer, S. Martin, Utzenaich (mit 4 Quadrat:-Meilen und 14.742 Eimer);
3. Vichtenstein (III. Klasse) für die Pfarren Vichtenstein und Oesternberg (mit 1 1/6 Quadrat-Meilen und 2648 Einwoner);
4. Waizenkirchen (II. Klasse) für die Pfarren Engelszell, S. Aegidi, Waldkirchen, Neukirchen, Naternbach, Peuerbach, Heiligenberg, S. Agatha, Waizenkirchen, Rab, Enzenkirchen, S. Willibald (mit 5 1/10 Quadrat-Meilen und 20.088 Einwoner).
Mit dem Landgerichte Passau wurden die Pfarren Schartenberg und Freinberg (1 2/6 Quadrat-Meilen und 1201 Einwoner) vereinigt.
Die Pfarren Riedau, Dorf a. d. Pram, Kalham, Zell, Taiskirchen, Wendling, Neumarkt, Taufkirchen, Petting, Michelnbach und Grieskirchen (3 1/4 Quadrat-Meilen und. 17221 Einwoner) bildeten das Landgericht Grieskirchen im Salzachkreise. |
Als Kriminalgerichte fungirten das Landbrericht Schärding für die Bezirke Schärding, Waizenkirchen und Obernberg, das Stadtgericht Passau für Viehtenstein.
Rentämter (vglw. Finanzamt) wurden zu Schärding, Obernberg, Waizenkirchen (für Waizenkirchen und Vichtenstein) und Passau bestellt. Zum Landrichter zu Waizenkirchen wurde Franz Xav. Hilger, 1. Assessor zu Schönberg , zum Aktuar der Rechtspraktikant Michael Schmidt von Dachau, zum Rentmeister der Pfleger Franz Stöger v. Starhemberg ernannt. Hilger wurde im März 1813 na.ch Kufstein übersezt, an seine Stelle der vormalige Landrichter in Wiesensteig, Franz Ant. Rossmann ernannt. Im J. 1816 wurde dieser als Regierungsrat nach Memmingen berufen und Wilhelm Poppel zum Landrichter bestellt. Statt des nach Waging übersezten Rentmeisters Stöger trat Franz Lentner ein. Zum Advokaten beim Landgerichte Waizenkirchen wurde erst im Sommer 1813 der Rechtspraktikant Josef Parzer ernannt, er wonte aber zu Peuerbach (Nr. 19.) Das Landgericht hatte die Kanzleien im Hause Nr. 10 zu Waizenkirchen, das Rentamt wurde im Schlosse Weidenholz untergebracht. Zu Waizenkirchen war die bairische Grenzmaut, zu Unternbruck bei Prambachkirchen die österreichische. |
Zum Behufe der Steuereinhebung wurden die Pfarren in Steuergemeinden geteilt. (Naternbach zerfiel in die Gemeinden Naternbach und Trestleinsbach, Neukirchen in die Gemeinden S. Sixt und Eschenau (ausser dem Markte).
Die Pfarre Peuerbach enthielt nebst dem Markte 5 solche Gemeinden:
Langenpeuerbach (mit den Ortschaften Langenpeuerbach, Ober-und Unter-Bubenberg, Kepenstegen, Ranna, Thomasberg, Steingrüneröd, Asing, Teicht, Ort an der Strass, Parz am Oelstampf, Untwisen, Unterndopl und das Mairgut am Doblhof (627 Einwoner),
Steinbruck mit den Dörfern Steinbruck, Enzing, Krotental, Griesbach, Riedberg, Ober-Erleinsbach, Stiglhof, Windprechting, Stegen, Vest, dem Pechler-und das Hopfenhaus (Nr. 52 und 5:1) von Peuerbach, dem Stegnergute und Roitenmärtlhause von Weiret (582 Einwoner)j
Kastlingeröd mit den Dörfern Kastlingeröd, Ober-Ensfelden, Spilmansberg, Pühret, Greinsfurt, Leiten, Achleiten , Hargassen, Hezmansberg, Brandstätten, Nussbaum, Feichten, Höhenstein, Schiferhub, Pfarrhof Heuberg (632 Einw.);
Bruck mit den Orten Nieder-Ensfelden, Sölden, Nieder. Waiding, Unter-Haiberg, Ober-und Nieder-Aching, Ober-Weiding, Ober-Spahing, Seibelberg, Itzling, Stefansdorf, Aichet, Parz bei Gattern, Bruck und den Gütern Nr. 4, 5 und 6 von Feichten, (735 Einwoner) und
Mülprenning mit den Dörfern Fuchshub, Wasen, Gschwent, Freiling, Winkel, Hub, Oberngrub, Mtilprenning, Dunkened, Breitau, Blindenau, Unter-Erleinsbach, Adenbruck, Razling, Urleinsberg, Wasnerau, Weiret, (821 Einwoner.)
(Die Marktrechnung von Peuerbach für das J. 1816/1817 weist eine Einname von 874 ß. S kr. R. W. und Ausgaben pr. ;74 ß. 42 kr. R. W. Unter ersteren gehörten 60 ß. an Laudemien, 40 ß. Pachtzinse, 28 ß. 35 kr. Grund· und Ladenzinse 70 ß. 8 kr. Interessen, 37 ß. 11 1/4, kr. besondere Einnamen , 638 ß. 14 kr. Gemeinde Anlagen, unter leztere die Besoldungen des Marktrichten, des Marktschreibers und Marktdieners mit je 60 ß., des Nachtwächters pr. 24 ß., der Viertelmeister pr. 5 ß. 20 kr., die Kanzlei·Erfordernisse pr. 13 ß. 35 kr., l.f. Steuern 13 ß. 35 kr., herrschaftliche Steuern 146 ß. 6 kr., Deputate und Zerungen 68 ß. 40 1/2, kr., Bauten und allgem. Anstalten 254 ft. 13 kr., sonstige Auslagen 21 ß. 9 kr.)
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Vorläufig wurden die bisher bestandenen Steuern eingehoben: im Jare 1810 pro Dominicali (Herrschaft) die Dominikalsteuer, der Steuerzuschlag und die Beamtensteuer, pro Rusticali (Unterthanen) die 6 Rüstgelder, der geminderte Pfenningbeitrag, der Viehaufschlag und das doppelte Weggeld. Es wurden aber auch verschiedene ausserordentliche Auflagen eingehoben, so im :März 1810 eine ausserordentliche Haussteuer (von jedem Hause 5 fl.. in Bancozetteln und 1 fl. in R.-W.), eine Weinsteuer (per Mass 3 kr.) im Juni 1810, eine allgemeine Kriegsumlage (mit 5/16 Perzent des steuerbaren Vermögens) im Dezember 1810 eine weitere Kriegsumlage (pro Dominicali mit 1/3 der Steuern, pro Rusticali mit einem ganzen Rüstgelde und der Hälfte des Pfenningbeitrages) im November 1811 und im Oktober 1812, eine ausserordentliche Kriegssteuer im September 1813
Am 2. März 1812 wurden 2 Lotterie-Anleihen von 12 und 6 Millionen ausgeschrieben und am 12. Februar 1813 deren zwangsweise Unterbringung angeordnet. Am 10. Juni 1813 wurde die organische Verordnung über die Errichtung einer Nationalgarde erlassen und schnell .durchgefürt;
Zu Peuerbach bestand eine Füselier -Kompagnie. Hauptmann war der Marktvorstand Mathias Schachner (Nr. 23), Oberlieutenant Ignaz Nagel (Nr. 13), Lieutenants waren Mathias Eckher (Nr. 5) und Georg Fruhwirth (Nr. 35) (Zu Waizenkirchen bildete die Nationalgarde eine ganze, zu Neukirchen eine halbe Kompagnie, an lezterem Orte war Augustin Jäger Oberlieutenant und Johann Ecker Lieutenant.)
Die oberste Verwaltungsbehörde im Kreise war das Generalkommissariat zu Passau, dessen Chef der Kreiskommissär Graf Sigmund von Kreith war. Der bairischen Verwaltung kann das Zeugnis nicht versagt werden, dass sie zum Besten des Landes eine energische und stramme, wenn gleich bevormundende war. (Eine gute Einrichtnng hat sich in PeIlerbach noch aus dem Jare 1810 erhalten: die eines beeideten Holzrichters.) |
Im Herbste 1813 wurde österreichischer Seits eine Armee gegen Baiern aufgestellt, das bairische Heer sammelte sich am In; die Kriegsgefar wurde jedoch durch die Rieder-Konvention vom 8. Oktober 1813 beseitigt, wodurch Baiern dem Bunde gegen Napoleon sich anschloss.
Nach den Schlachten bei Leipzig und Hanau wurden auch in Peuerbach viele gefangene Franzosen untergebracht, 40 starben und verbreiteten die Krankheit unter die Marktbewoner und die Pfarrleute. Im Jare 1814 reisten der König von Wirtemberg, der Kurfürst von Hessen -Kassel, der Grossherzog Von Baden über Peuerbach zum Wiener Kongresse; auch der Rückmarsch des grösseren Teiles des österreichischen Heeres erfolgte über Peuerbach, welches auch im Jare 1815 neuerlich 120.000 Mann passirten.
In Folge Staatsvertrages vom 14. April 1816 erfolgte von Seite Baierns am 1. Mai 1816 die Uebergabe des Inviertels und der abgetretenen Teile des Hausruckviertels.
Die von den Baiern durchgefürte administrative Reform blieb vorläufig bestehen; erst am 22. Oktober 1819 erfolgte eine allerhöchste. Entschliessung, dass die 5 Landgerichte im Hausruckviertel Frankenmarkt, Vecklabruck, Hag, Grieskirchen und Waizenkirchen aufzulösen seien, und dass alles in Hinsicht auf die Civil-und Kriminaljustiz und die politische Verwaltung auf den Fuss vor dem Jare 1809 zurückzuversezen sei.
In Folge dessen wurden mit Regierungsdekret vom 14. Februar 1820 die früheren Distriktskommissariate, Pfleg- und Landgerichte reintegrirt, das Landgericht Waizenkirchen schloss mit Mai 1820 seine Thätigkeit, mit welchem Zeitpunkte das Pfleg-und Landgericht Peuerbach wieder auflebte. (Der befreite Burgfrieden Weidenholz bildete jedoch von nun an innerhalb derselben Grenzen ein selbstständiges Landgericht.)
Das Marktgericht Peuerbach wurde nicht wieder hergestellt, die Justizverwaltung besorgte das Pfleggericht, die Marktrichter waren zu blossen Figuranten herabgesunken. In der Periode von 1810-1848 ist überhaupt die Gemeinde-Autonomie in jeder Richtung völlig vernichtet, selbst der Marktschreiber sass in der Herrschaftskanzlei.
Erst die Bewegung des Jares 1848 störte dieses patrimoniale Stillleben. |
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