"Die Unterthanen zu der Herrschaft Peurbach gehörig, so viel deren sub Nr. 3. 14. 27.32.36 und 33 (Die Nummern beziehen sich auf die Ordnung der angebrachten Beschwerden.) einkommen und erstlich auf den 29ten December verschines 1597 Jahrs neben ihrer Obrigkeit Herrn Achazien Hohenfelder erfordert worden. Seyn zwar dazumalen nicht allein diejenigen, so in specie und unbenennt klagt, zum Theil erschienen, sondern Herr Hohenfelder hat auch, weil sich Niemand zu der sub Nr. 27 unter Namen der Peurbach. Unterthanen in der Pendorfer Pfarr eingebrachten Beschwer bekennen wollen, ein ziemliche Anzahl derselben mit sich gen Linz gebracht. Es ist selbigesmal allein mit denen sub Nr. 14 in Marienkirchen-Pfarr einkummen und anwesenden Unterthanen gehandelt worden; daraus aber Hans Fürnreiter, Georg Reupeintner und Wolf Ortner außen blieben. Doch hat Ortner dem Steiner und Michael Katzpecken, ihrem Anzeigen nach, Gewalt ertheilt; Fürnreiter aber Thoman Haggl an seiner Statt gevollmächtigt, — und haben sich dieselben über beschehenes Fürhalten zu ihrer Klag daß sie im Robotgeld von Herrn Hohenfelder was gesteigert worden bekennt, wie auch Steiner erstlich anzeigt, daß er für seine Person 4f 5ß (4 Gulden 5 Schillinge) Robotgeld gab und um 11ß erhöht worden, und trüg zwar sein Gut bei 3 Rossen; der andern Unterthanen aber jeder außer des Neupeuntner, der nur ein Söldner und sich bloß, daß ihme zum Dreschen angesagt worden beschwert, über zwei Roß, damit er sein Gut bauen könne, nicht hätte; die gleichwohl auch ein desto geringeres Robotgeld und allein zu Nr.4 3ß und 2ß mehr, dann zuvor reichen thäten. —"
„Darauf des Hohenfelders Pfleger fürgebracht, daß dieß Amt Michelnbach 60 Unterthanen habe, und wäre nicht weniger, daß da sein Herr die Herrschaft Peurbach noch anno 1593 bekommen, er mit diesem Amt Michelnbach gehandlet, und dasselb im Robotgeld um 24 f erhöht worden wäre. Weilen sie aber jetzo sich des durch sie verwilligten Robotsgelds beschweren, so begehr er anjetzo die vierzehentägigen Robot, darauf er Inhalt der kais. Resolution zu weisen begehr."
„Darüber aber der Katzpeck soviel vermeldt; es wär ja durch Herrn Hohenfelder wegen dieses Robotgelds gehandelt worden und sie auch solches verwilliget.
—Es hätt aber einer, der Lipp zu Michaelnbach genannt, hernach vernehmen lassen: Wer mehreres Robotgeld weder sie hievor gereicht gebe, daß man denselben abschmieren solle. Als nun solche Red unter die Unterthanen ausgesprengt worden, hätten sie dieses erhöht Robotgeld nicht reichen wollen. Da auch solches an ihr Obrigkeit gelangt, war dieser Red halber weiter Erkundigung eingezogen, und hätt' gedachter Lipp den Schuster zu Altengrub, davon diese Red anfangs kommen sevn sollen, namhaft gemacht, dannenhero Herr Hohenfelder denselben Schuster in Verhaft genommen, und sie die Unterthanen auf Aistersheim erfordert. Allda dieselben erschienen und gleich wohl gebeten , sie bei dem alten und vorigen Robotgeld zu lassen. Diese ihr Obrigkeit aber hätt solches nicht thun wöllen, und sie derhalben den ganzen Tag zu Aistersheim aufgehalten, bis dieselben solches Robotgeld zu reichen sich erboten."
„Er Pfleger aber ist in seinem vorigen Begehren geblieben. Auf welches gleichwohl mit Herrn Hohenfelder selb ad partem (zum Teil) gehandelt und begehrt worden, ihnen hierinnen ein Linderung zu erzeigen, und sie bei dem vorigen Robotgeld verbleiben zu lassen. Er hat aber sich ausdrucklich erklärt; er begehr kein Robotgeld, ungeacht sie ihm dasselbe verwilligt, von ihnen einzufordern, sondern, wöll die wirkliche Robot haben; daß er sich aber auch derselben nicht begeben könne, sey erstlich dieß die Ursach, daß sie hievor und noch vor alten Zeiten bei Peurbach gerobot und ihnen auch das Robotgeld noch anno 1593, dabei er ihnen zwar die Wahl, entweder das Robotgeld oder die Robot — doch beede zugleich nicht zu erfordern vorbehalten (Eine der Hauptbeschwerden der Bauern bestand darin, daß sie nebst der Robot auch zur Entrichtung eines Robotgeldes verhalten werden.), verwilligt, wie sie's mit Wahrheit anderst nit sagen kunnten.
Zum andern, ob sie die im Michelnbacher-Amt gleich ein wenig mehr Robotgeld als zuvor geben, würde ihnen doch dieß durch die Kalchfuhr, so er von Wels nach Peurbach führen lassen, davon er 2 fl. jedem zu Lohn gebe und sie alsdann doch von Peurbach leerer zu Haus fahren, auch also ein Bauer mit 2 Rossen, das Robotgeld mit zweien Farthen leichtlich abdienen künne, wiederum compensirt und etlichermassen ergötzt.
Zum dritten sey das Tagwerken, das ist das Roboten in ihr der Unterthanen Grundbriefen lauter begriffen, die sie noch von den Grafen von Schaumburg empfangen."
"Zum vierten wär wissend und unwidersprechlich, daß die Grafen von Schaumburg die Peurbach. Unterthanen und eben diese zu der Robot auf Efferding und Schaumburg gebraucht und ihnen in denen Erbbriefen das Tagwerken, wie gehört, neben denen Herrenforderungen lauter vorbehalten.
Zum fünften könne er sich auch der Robot nicht begeben, dann er derselben bedürfe, weil die andern Unterthanen fast im Gebirg seyn, und nicht Roß, sondern allein Ochsen haben."
"Zum sechsten gebühr ihm auch seine Kinder zu bedenken, deren er etliche hab, damit er auch denselben nicht präjudicire (vorverurteilen), weil vielleicht die Herrschaft Peurbach künftig theilt werden möcht. Daher er nun verhoffe, aus diesen Ursachen ihn für entschuldigt zu halten, und bei dem Robotgeld oder Robot verbleiben zu lassen; und weil dann damaln ein alter Grundbrief von weilent Herrn Grafen Georg von Schaumburg noch anno 1485 ausgehend, fürgelegt auch beinebens angedeut worden, und die anwesunden Unterthanen selbst gestanden, daß das Tagwerken darin begriffen — ist hierüber nochmaln die Güt versucht worden und haben die Unterthanen das noch anno 1593 angeschlagene Robotgeld sich zu reichen oder 14 Tag dafür zu roboten erbothen, doch da sie das Robotgeld reichen, sie alsdann wirklich Robot zu leisten nit schuldig seyn, und hierinnen die Wahl beim Herren bleiben solle."
Wegen des doppelten Freigeld, dessen Katzpeck und Puecher sich beschwert, hat sich nicht befunden, daß der Hohenfelder 20 fl. von 100 fl. in Todtfällen oder Käufen genommen hätte. Aber dieß wohl, daß er Hohenfelder in den Todtfällen vom halben gefallenen Gut, also auch in Käufen, oder da einer das Gut an die Hand genommen und dem Erben ihre Theil abkauft, das Freigeld mit zehn per Cento eingenommen, doch dennoch allzeit viel Gulden insonderheit der Fahrnuß halber nachgesehen worden."
" Weil aber auf dießmal nicht mehr gehandelt, sondern ein fernerer Handelstag auf den 29ten Januarii dits Jahrs angestellt, darauf dann die Peurbachischen Unterthanen in eignen Personen neben ihrer Obrigkeit zu erscheinen und dieß darum, weil sich Niemands zu der unterm Namen Herrn Hohenfelders zu Peurbach in Pendorfer-Pfarr Unterthanen bekennen wollen, erfordert worden."
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