Erklärung der Begriffe:
ze voyt recht - für das Vogtrecht
Die im Landgericht Erlach und Gemeindegebiet Michaelnbach liegenden Eigen in diesem Urbar werden als freie Eigen bezeichnet. Obwohl es in dieser Zeit noch viele freie Eigen gab, Güter welche keinem Grundherrn unterstanden und keinen Zehent abzuliefern hatten kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Es ist durchaus möglich dass von diesen Liegenschaften an einen Grundherrn gesondert Abgaben zu leisten waren. Vogtrecht und Grundherrschaft können durchaus auseinander fallen, da ersteres ein verliehenes Recht über ein Gebiet ist und Grundbesitz einzeln verkauft od. gestiftet werden konnte. Die Abgaben für das Vogtrecht waren im Gegensatz zu den Abgaben an die Grundherrschaft, den Zehent, relativ gering.
ze antvang - zum Anfang - auch Anlait genannt - Gegenteil = Ablait
Die Bezeichnung antvang oder auch antfang ist nur bei den Schaunbergern in Gebrauch. Allgemein übliche Bezeichnung ist Anlait, eine einmalige Abgabe die vor Besitzantritt abzuliefern ist und bis heute als Grunderwerbssteuer weiter existiert. Im Regelfall war dies ein Füfzigstel des übergebenen Wertes. Ein strohgedecktes Bauernhaus aus Holz in der Größe einer Hube repräsentierte in dieser Zeit einen Wert von ca. 1000 Phennig davon ein 50stel = 20 Phennig, daher lässt die Höhe der Abgabe auch Rückschlüsse auf den Wert oder die Grösse der betreffenden Eigen zu. Aus einer Abhandlung über das Anlait-Recht aus dem Jahre 1721 geht hervor, dass diese Steuer allen erbbaren Güter auferlegt war. Die vom Grundherrn vergebenen Lehengüter hingegen waren für den Hörigen bzw. den Lehennehmer nicht mit dieser Abgabe belegt, das sie im Eigentum des Grundherrn verblieben und dieser für seinen Gesamtbesitz abgabenpflichtig war. Dafür hatten diese unfreien Bauern jährliche Abgaben in Form des Zehent zu leisten.
An dieser Stelle sei jedoch noch anzumerken, dass sich in dieser Zeit sehr viele freie Bauern in die Abhängigkeit der Grafen oder Klöster begeben haben und die jährliche Zehentlast auf sich nahmen, nur um dem Kriegsdienst mit allen seinen Folgen zu entkommen.
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