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Flächenwidmungsplan
Ein Flächenwidmungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet erstellt. Für jedes Grundstück wird eine bestimmte Widmung festgelegt. Im Wesentlichen sind dies Grünland und Bauland aber auch Verkehrsflächen und Sonderausweisungen wie Sportanlagen, Stromleitungen und Überschwemmungsgebiete. Für Nutzungsänderungen wie z.B. der Bau eines Wohnhauses oder Gewerbebetriebesist auf Grünlandflächen ist eine Baulandwidmung erforderlich. Flächenwidmungspläne unterliegen der Aufsicht durch die Landesregierung, welche den Plan auf Übereinstimmung mit dem Raumordnungsgesetz prüft. Flächenwidmungspläne sind verpflichtend alle zehn Jahre zu überarbeiten.
Weiters müssen im Flächenwidmungsplan eingetragen werden.
  • Flächen für besondere Nutzung (z. B. Straßen, Gewässer).
  • Flächen / Objekte mit Nutzungsbeschränkungen (z. B. Denkmäler, Naturschutzgebiete).
  • Flächen, die durch Gefahren beeinträchtigt sind (Schutzzonen).
Bauland Grünland  
  • Wohngebiete
  • Dorfgebiete
  • Kurgebiete
  • Kerngebiete
  • gemischte Baugebiete
  • Betriebsbaugebiete
  • Industriegebiete
  • Zweitwohnungsgebiete
  • Geschäftsbauten
  • Sonderausweisungen
  • Landwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Ödland
  • Erholungsflächen
  • Grünzüge
  • Erwerbsgärtnereien
  • Abgrabungsgebiete
  • Sonderausweisungen
Flächenwidmungsplan
Verkehrsflächen
  • Flächen für den fließenden Verkehr
  • Flächen für den ruhenden Verkehr