Kirchschlager war laut Strnad gebürtiger Peuerbacher und bis
Juni 1572 Pfarrer von Michaelnbach bevor er durch Sigmund Ludwig von Pollheim
aber gegen den Willen des Propstes von St. Florian als evangelischer Pfarrer
nach Vöcklabruck kam. Die dabei entstandenen Querelen werden von Jodok Stülz in
„Geschichte der Pfarre und der Stadt Vöcklabruck“ ausführlich beschrieben.
Auszüge aus
dem Buch „Zur Geschichte der Pfarre und der Stadt Vöcklabruck.“ von Jodok Stülz
….Sigmund
Ludwig von Polheim legte Verwahrung ein gegen eine solche Neuerung und erklärte
sich für Ruprecht Kirchschlager, Pfarrer zu Michelnbach, welcher »solcher
Pfarre der reinen Lehr, christlichen Wandels und Schicklichkeit halben« wohl
vorstehen könnte. Allein Propst Sigmund fand sich nicht bewogen , auf die
Wünsche des Herrn von Polheim einzugehen, und durfte es umso weniger, weil
darin ein völliges Aufgeben des Rechtes seines Klosters gelegen wäre, da
Polheim in einem spätem Schreiben die Verleihung der Pfarre an seinen
Kandidaten geradezu forderte.
Als sich
Propst Sigmund mit Urban Dräer nach Vöcklabruck verfügte, und demselben am 6.
Juni 1572 die Pfarre übergab, wurde nach der Abreise des Propstes dieser ohne
Umstände davon gejagt und Kirchschlager eigenmächtig durch die Polheimische.
Vormundschaft eingesetzt. Der Propst klagte wegen dieses Vorganges unmittelbar
beim Kaiser, welcher sich die Religionsangelegenheiten vorbehalten hatte. Er
erwirkte eine Resolution vom 20. Juni d. J., in welcher den Polheimischen
Vormündern dieser Eingriff in die Rechte des Gotteshauses St. Florian strenge
verwiesen und der gemessene Auftrag erteilt wird, den eingedrungenen
Prädikanten augenblicklich zu entfernen und der Einführung des ernannten
Pfarrers kein Hinderniss mehr in den Weg zu legen. Auf diese streng lautende
Entscheidung gestützt begab sich der Propst getrosten Mutes auf den Weg, um
seinen Conventbruder am 29. Juni wieder einzusetzen ; allein er fand sich vom
Pfarrhofe ausgeschlossen , die Sakristei war gesperrt und wurde erst unwillig
auf Befehl des Stadtrichters geöffnet. Dem Urban Dräer, welcher sich seinem
Vogtherrn am 2. Juli in Pucheim persönlich vorstellte, erklärte dieser
unumwunden, dass er die Pfarre ihm nicht geben werde. Der Kaiser sei falsch
berichtet und es sei seine Absicht ihm einen Gegenbericht zu erstatten. Aber
auch der Propst sandte einen Bericht über das Vorgefallene an den Kaiser und indem
er den ganzen Hergang erzählte, suchte er hervorzuheben, dass der zugefügte
Schimpf nicht weniger ihm selbst widerfahren sei, denn es handle sich um sein
Eigentum, seine Kammer und seine Gerechtigkeit. Werde der von Polheim
verfochtene Grundsatz anerkannt, so habe es mit allen Inkorporationen ein Ende,
geistliche Lehenschaft sei ein Name ohne Inhalt. Polheim stellte in seinem
Gegenberichte das Recht des Propstes, die Pfarre zu verleihen, zwar nicht in
Abrede, behauptete aber, dass selbe einem Laienpriester verliehen werden müsse,
nie aber einem Conventual oder Ordensmann anvertraut werden dürfe. Auch diesmal
entschied Kaiser Maximilian II. wieder gegen Polheim ….
….. Am 10.
November 1573, erhielt der Propst von St. Florian ein kaiserl. Schreiben mit der
Anzeige, dass in Folge der letzten Resolution vom 10. September d. J. Weikhart
von Polheim sich persönlich eingestellt, „vnderthenigist ergeben vnd erklärt,
das du vorthin über die Pfarr Veckhlaprugg die Lehenschafft vnd derselben
ersezung haben mügest.“ Nur habe er gebeten, der Kaiser wolle bewirken, dass
der Propst aus Gutwilligkeit den Ruprecht Kirchschlager, welcher der alten
katholischen Religion zugetan sei, seinen Titel vom Kloster Engelszell und die
Weihen in Passau empfangen habe, in Yöcklabruck lassen wolle. Zum Schlusse
ersucht ihn der Kaiser, ihm zu Gefallen hierin nachzugeben. Solchem Ersuchen
musste willfahrt werden.
Zufolge
erhaltener Weisung bat nun Kirchschlager den Propst von St. Florian um
Verleihung der Pfarre Vöcklabruck. Sein Gesuch war unterstützt durch eine
Empfehlung des Richters und Raths der Stadt, welche er darum gebeten hatte. Aus
diesen Schriften ist unter andern ersichtlich, dass dieser Mann, welcher nach
Polheims Versicherung »der alten katholischen Religion zugetan« war, nach
Vöcklabruck mit Weib und kleinen Kindern gekommen sei.
Propst Georg
verhieß ihm Verleihung der Pfarre unter folgenden Bedingungen:
1. habe er zur
Sicherung der Rechte des Klosters St. Florian bei Herrn von Polheim einen
Revers auszuwirken, worin dieser die Lehenschaft anerkenne;
2. soll der
Bittwerber seine Formaten und ein Zeugniss vorlegen, dass er zur Ausübung der
Seelsorge bevollmächtigt sei;
3. soll
derselbe alle Privilegien, Urbare und Stiftbriefe, welche ihm die Polheimischen
Gerhaben bei seinem Einzug übergeben, dem Propste zur Einsicht vorlegen und
geloben, der Pfarre nichts entziehen lassen zu wollen, den Propst als seinen
Lehensherrn zu verehren und ihm Gehorsam zu leisten;
4. habe er
sich verbindlich zu machen, alle Prozesskosten zu ersetzen, die er zunächst und
hauptsächlich veranlasst habe ; (Sie wurden auf 400 fl. angesetzt) ferner
5. zu der
vermöge der Tractation mit dem Kaiser dem Prälatenstand auferlegten
Contribution jährlich 100 fl. beizusteuern, und endlich
6. der alten
Gepflogenheit gemäß dem Convente eine Gebühr von 50 fl. zu erlegen.
Kirchschlager
erbot sich die Artikel 2, 3 und 6 einzugehen, während er die übrigen nicht
annemen zu können erklärte. Wahrscheinlich musste der Propst, dem keine Wahl
blieb, sich damit begnügen. Unter dem 12. Jänner 1574 wurde nun Ruprecht
Kirchschlager dem Bischofe von Passau für die Pfarre Vöcklabruck präsentiert.
Mit der Präsentation des Propstes, in welcher der ganze Verlauf der
Angelegenheit in seinen Umrissen dargestellt war , und einem Empfehlungsbriefe
des Herrn von Polheim begab sich der Kandidat nach Passau, wo er am 14. Jänner
Abends anlangte. Am folgenden Morgen um 8 Uhr Früh wurde er zum Examen in die
Behausung des Dr. Konrad Schwaiger berufen, wo sich die übrigen Examinatoren:
Dr. Stadler, Official, und der Herr Notar schon eingefunden hatten. Es dauerte
bis 10 Uhr; von 12 bis 2 Uhr konferierte Dr. Schwaiger freundlich mit
Kirchschlager. Über den Erfolg schrieb dieser an den Propst: »Wiewol der
Artikel sehr viel gewesen, sein wir darinnen ziemlich überein kumen , allein 3
Artikel ausgeschlossen,
1. de Oratione
pro defuntis ; (Gebet für die Toten)
2. De
purgatorio ; (Fegefeuer);
3. De
invocatione Sanctorum. (Die Anrufung der Heiligen)
Darauf ich als
ein einfältiger etwas erschrocken vor solchen hochgelehrten und wohlbegabten
Personen , dieselbigen nit wohl kinnen annemen, Ursach, dass sie allda bei uns
nit im Gebrauch sein und da einer auf der Kanzel mit dergleichen Artikel
herfürkäme, wurden Burger und Bauern zu den Steinen greifen.
Dessen ungeachtet
hoffte sowohl der Kandidat als auch sein Sachwalter Wolfgang Pauchinger,
Pfarrer zu Peuerbach, in Anbetracht der gezeigten Freundlichkeit zuversichtlich
auf Bestätigung; allein die Zuversicht fand sich getäuscht, als ihnen Dr.
Stadler Abends durch einen Cursor entbieten ließ, dass sie auf Bestätigung
nicht zu warten haben; dem Propste von St. Florian werde deshalb zugeschrieben
werden. Als beide Männer sich am folgenden Morgen persönlich um die Ursache der
Bestätigungs - Verweigerung erkundigten, sagte
ihnen der
Official in »aller guten Freundlichkeit,« dass der Fürst dem Concil von Trient
zuwider nichts handeln könne und möge « taxans matrimonium, (die eingegangene
Ehe) das sei nun principalis causa /die Hauptsache). Einen sehr üblen Eindruck
beim Fürsten habe auch das Empfehlungsschreiben des Herrn von Polheim gemacht.
Dem Propste
von St. Florian meldete der Official, dass Kirchschlager im Widerspruche mit
der katholischen Kirche seine Verbindung als eine wahre Ehe verteidige, auch in
vielen andern Artikeln als unkatholisch sei erfunden worden. Es möge in
kürzester Frist ein Anderer vorgestellt werden. Indessen scheint Kirchschlager
sich einer neuen Prüfung, bei welcher er größere Fügsamkeit bewies, unterzogen
zu haben. Er war so glücklich, die Approbation zu erhalten. So war er nun
wirklicher Pfarrer zu Vöcklabruck. Übrigens lebte er mit seinem Weibe
Margaretha nach wie vor bis zu seinem Ableben …
……. Den
Pfarrer selbst citirte er zu wiederholten Malen seinem frühern Gelübde gemäss
sich in St. Florian zu stellen. Endlich gehorchte er. Am 27. Juni 1588 stellte
er zu St. Florian einen Revers folgenden Inhaltes aus:
Der Propst von
St. Florian habe ihn viermal nach St. Florian berufen, allein Leibesschwachheit
sei das Hindernis gewesen, der Berufung Folge zu leisten. Als er sich endlich
gestellt, habe man ihm seiner Widersetzlichkeit wegen einen Verweis gegeben,
doch aber Verzeihung angedeihen lassen. Zum Vorwurf sei ihm gemacht worden,
dass er und seine Gesellen von der Kanzel aus und im Kirchengebete, so wie auch
in Process - Schriften dem Herrn von Polheim den Titel:
Erbvogt
gegeben haben. Das stelle er in Abrede; komme der Ausdruck in Streitschriften
vor, so habe sich dieses sein Agent, der Advocat Kölbl, ohne sein Vorwissen, zu
Schulden kommen lassen. Nur einmal, in einem Missive (Sendschreiben) an die von
Vöcklabruck habe er sich dieses Ausdrucks bedient, weshalb er sich strafwürdig
bekenne. Deshalb habe ihn auch der Propst im Neubau des Klosters in einem
säubern Gemache durch einige Tag eingesperrt.
Für die
Zukunft verpflichtet sich der Pfarrer:
1. weder
selbst, noch auch durch seine Kapläne dem Herrn von Polheim den Titel eines
Erbvogtes, sondern nur den eines Vogtherrn zu geben;
2. keiner
Sache Vorschub zu leisten , durch welche die Gerechtsame des Klosters St.
Florian gefährdet werden könnte;
3. nur solche
Kapläne aufzunehmen, welche vom Bischöfe geweiht und der katholischen Religion
zugetan sind;
4.
rücksichtlich der Zechpröpste und der Kirchenrechnung bei den hergebrachten
Gewohnheiten zu bleiben und keinen unbefugten Eingriff zu dulden;
5. alle
Privilegien, Zehent - Registcr und Urbaro, welche im Original vorhanden sind,
nach St. Florian auszuliefern.
Ob
Kirchschlager diese Gelöbnisse halten wollte oder konnte, ist sehr zu
bezweifeln. …
….Der Pfarrer
Ruprecht Kirchschlager starb zu Ende des Jahres 1591. Seine Witwe vermälte sich
in zweiter Ehe mit Abraham Grünpacher, damals Pfleger zu Pletzned, in der Folge
Pfleger des berühmten Franz Christoph Grafen von Khevenhiller zu Kammer. Sein
Sohn Andreas Kirchschlager, anfänglich Bürger der Stadt Vöcklabruck, wurde
später Pfleger zu Weidenholz. Für seine Familie hatte er gut gesorgt, auf
Kosten seiner Pfründe. Das Mayerhaus, welches unter seiner Verwaltung
niedergebrannt war, der Pfarrhof, die Waldung und die Fischwaide befanden sich
bei seinem Ableben im elendesten Zustande.
Mit der Stadt
lebte Kirchschlager vielfach in Unfrieden und Streit. Veranlassung waren die
streitigen Rechte über die Kirche Schöndorf, in welcher Beziehung er dem Herrn
von Polheim mehr einzuräumen geneigt war, als den Herren von Vöcklabruck lieb
sein konnte, die Fischgerechtigkeit in der Vöckla u. dgl., wovon noch die Rede
sein wird.
Als es sich um
die Besetzung der erledigten Pfarre handelte und nun Gelegenheit gab zu
beweisen, ob die vor 20 Jahren dem K. Maximilian II. gemachten Versprechungen
ernstlich gemeint gewesen oder nicht, zeigte, was allerdings unschwer
vorauszusehen war, Polheim die alte Gewalttätigkeit, welche kein fremdes Recht
achtet und nur so weit und so lange gehorcht , als Widerstand unmöglich ist.
Kaum hatte
Kirchschlager die Augen geschlossen, als Polheim sofort den Pfarrhof versperren
ließ und den strengsten Auftrag erteilte, denselben Niemand, der von St.
Florian komme, zu öffnen. Die den Pfarrhof betreffenden Schriften nahm er alle
zu sich. Der Propst von St. Florian, der bald nachher sich zu Vöcklabruck
einfand, sah sich vom Pfarrhofe und von der Kirche ausgeschlossen. Mit Richter
und Rath zu Vöcklabruck halte sich Polheim wegen des einzuschlagenden Benehmens
verständigt, wobei er aber alle Verantwortlichkeit auf sich nahm. Der
Befehlshaber eines von Polheim zu den Waffen gerufenen Haufens, Pilfjl. hatte
auf den 6. Jänner 1592, wo man wahrscheinlich wieder einen Besuch des Propstes
voraussetzte, viele Bauern zur Kirche bestellt, welche ihre Spiesse im
Messnerhause zu Schöndorf hinterlegt hatten…