Der Grundherr zu Peuerbach, Hohenfelder und Pfarrer
Pauchinger, beide Anhänger der Lehre Luther’s waren für die Einsetzung des
Pfarrers in Michaelnbach maßgeblich. Es wäre kaum vorstellbar dass die Beiden
einen katholischen Priester nach Michaelnbach entsendet hätten und dies
bestätigt sich auch in dem Bericht von Jodok Stülz. In diesem Bericht „Zugabe
zum siebzehnten Bande der kirchlichen Topographie“ von 1840 schreibt Jodok
Stütz vom „Pfarrer zu Michaelnbach, Michael Strasser“ und den Bemühungen um die
Absetzung des katholischen Pfarrers von St. Marienkirchen.
Auszug aus
dem Bericht „Zugabe zum siebzehnten Bande der kirchlichen Topographie“ 1840
Die ersten
Spuren des Protestantismus in St. Marienkirchen bemerkt man um 1559. Schon seit
einer Reihe von Jahren stand ein katholischer Priester, Wolfgang Roß, als
Pfarrer seiner Gemeinde vor. Alter und Kränklichkeit schwächten seine
Tätigkeit, und raubten ihm geistige und leibliche Kräfte. Die Vogtherrschaft
Erlach, damals den als eifrigen Anhängern Luthers bekannten Grafen von
Ortenburg gehörig, benützte diesen Umstand, während der Patron der Pfarre,
Propst Sigmund von St. Florian, sie sorglos gewähren ließ, um unvermerkt einen
lutherischen Geistlichen an die Stelle des katholischen zu setzen. Wolfgang Roß
ließ sich zu einem Vertrage bereden, dem Pfarrer zu Michaelnbach, Michael Strasser,
gegen lebenslängliche Wohnung im Pfarrhofe, und eine jährlich zu reichende
Abfindung in Geld und Victualien die Pfründe abzutreten. Den Hergang der Sache
beschreibt Roß, den sein Schritt sogleich wieder reute, in einem Briefe an den
Propst von St. Florian in nachstehender Weise: Er habe sich in seinem Alter, in
seiner Krankheit und Schwachheit durch kindische Weis überreden lassen zu jenem
Schritte. Die Pfleger von Erlach und von Dachsberg, die Pfarrer von Peuerbach
und von Michaelnbach nebst noch 3 Andern haben ihn morgens frühe überlaufen,
und ohne ihm Zeit zur Überlegung oder Rathserholung zu lassen, ihm jenen
Vertrag abgenötigt. Er bittet den Propst um Schutz und Handhabung gegen einen
solchen Vertrag, der um eben dieser Ursachen willen, und weil ihm St. Florian,
und nicht die Vogtherrschaft die Pfarre verliehen habe, ganz ungültig sei. Mit
dem Pfarrer zugleich wendete sich auch die Pfarrgemeinde mit der nämlichen
Bitte an den Propst Sigmund, und versicherte, mit dem Pfarrer wohl zufrieden zu
sein, und den von Michaelnbach nicht zu wollen.